Hundetagesstätte und Katzenkleintierpension

Huta&KaNaPe

AGB

AGB
1)       Voraussetzungen für die Annahme des Hundes in der Tierpension sind:

a-        Eine gültige Haftpflichtversicherung, Kopie beim Erstbesuch vorlegen. Diese kann auf Wunsch in den Akten verbleiben bis zum nächsten Besuch.
b-       Behandlung gegen Flöhe und Zecken –Nachweis vom Tierarzt notwendig
c-        Gültige Impfungen: - Nachweise sind im Original jeweils beim Erstkontakt, sowie jedes Jahr erneut, unaufgefordert vorzulegen.
Name
Impfbezeichnung
Tollwut
T
Staube
S
Parvovirose
P
Leptospirose
L
Zwingerhusten
Pi
(Parainfluenza)
Hepatitis
H
Bordetella Bronchiseptica

Bb (empfehlenswert)


d-       Keine ansteckenden Erkrankungen (wie z.B. Magendarm oder Parasitenbefall, Parainfluenza etc.) sollte dennoch eine ansteckende Krankheit umhergehen, so behält sich de Huta vor zu schließen um weitere Ausbreitung zu verhindern. Da dies unter höhere Gewalt zählt, ist eine Rückerstattung egal in welchem Ausmaß nicht statthaft.
e-         Ein gewisses Maß an Rudelverträglichkeit
f-        Kotuntersuchung auf Giardien. Wenn diese nicht erfolgt ist, kann der Hund nicht ins Rudel integriert werden. Den Test kann man beim Tierarzt machen lassen. Nachweis bei Abgabe vom Hund mitbringen. Dazu sammelt man von je drei Mal Kot absetzen je eine Probe. Diese tut man in einen Behälter und schafft sie zum Tierarzt. Alternativ dazu kann man so einen Test im Internet erwerben und selber machen. Hierzu bringen sie die Kaufrechnung und ein Foto als Nachweis vom Test mit. Der Test sollte mindestens zwei Woche vor Pensionsantritt erfolgen damit bei einem positiven Ergebnis noch genügend Zeit für die Behandlung bleibt.

2)       Läufige Hündinnen

a-        Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in der Hundetagesstätte abgeben und dieses verschwiegen haben, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters!
b-       Sollte während der Betreuungszeit die Läufigkeit festgestellt werden, so muss der Hund sofort abgeholt werden eine Gutschrift von bereits geleisteten Beträgen ist nicht zulässig!

3)       Rüden

a-        Rüden können nur aufgenommen werden wenn diese dem Alter entsprechend Kastriert sind.

4)       Gesundheitszustand:

a-        ist bei Abgabe des Hundes zu bestätigen. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich die betreuende Person der Hundetagesstätte das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung der Tagesgebühr.
b-       Der Verdacht auf eine Erkrankung, des betreuenden Hundes, ist ausdrücklich im Voraus vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

5)       Schäden

a-        Eine Eingliederung in das Rudel ist generell möglich sofern sich der Hund mit den anderen Hunden gut versteht. Allein die Betreuer entscheiden wann und wie schnell die Integration möglich ist!  Hunden bei denen eine Eingliederung nicht möglich ist, steht ein separater Auslauf zur Verfügung.
b-       Da wir mehrere Tiere in der Betreuung haben, ist es uns nicht möglich ihren Hund 24Stunden am Tag zu beobachten. Über Nacht sind die Hunde einzeln in ihren Zwingern untergebracht.
c-        Eine Unterbringung von mehreren Tieren in einem Zwinger, ist nur statthaft wenn diese auch Zuhause zusammen leben. Sollten sich die Hunde nachts gegenseitig verletzen, so übernimmt die Tierpension keine Haftung dafür!
d-       In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen übernimmt die Hundetagesstätte keine Haftung dafür. Es kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung für alle evtl. Schäden auf. (Eine Zusatzklausel für die Betreuung in einer Hundetagesstätte/Tierpension sollte in jedem Vertrag enthalten sein, da eventuelle Schäden sonst vom Halter zu tragen sind.) Die Tierpension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich dennoch ein Hund eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt übernimmt die Tierpension keine Haftung.
Das Personal der Tierpension lässt die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt walten. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Haftung.
e-        Sollte eine Eingliederung in das bestehende Rudel nicht erwünscht sein, so muss dies vor Pensionsantritt unbedingt mit gesagt werden.

6)       Checkliste

a-        Um ihren Hund besser kennenzulernen ist es äußerst notwendig, dass die Checkliste wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Sollten durch unsachgemäße Antworten, Schäden entstehen, so kann dafür keine Haftung übernommen werden!

7)       Leinen/ Halsbänder/ Geschirre

a-        Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund ein Leder bzw. ein Stoffhalsband trägt. Alle Materialien, müssen vor Abgabe auf ihre Funktionalität überprüft werden. Für die Zeit des Aufenthaltes in der Tierpension bekommt der Hund eine Marke ans Halsband wo unsere Telefonnummer drauf steht. Zudem gehen alle Hunde mit unseren Helfern mindestens einmal pro Tag Gassi. Hier wird der Hund nur mit einem Sicherheitsgeschirr raus gegeben was von der Tierpension gestellt werden kann. Wenn sie selbst ein Sicherheitsgeschirr mitbringen möchten so sollte das in jedem Fall beschriftet sein. Ein normales Geschirr nicht zulässig wenn der Hund Gassi geht!
b-       Auch bei Halsbändern und Leinen ist es nicht ausgeschlossen, dass Schäden im Spiel bzw. beim Gassi gehen auftreten. Das Personal der Hundetagesstätte lässt die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt walten. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Haftung.

8)       Tierarzt

a-        Hält der zuständige Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung eines Hundes während der Betreuungszeit für erforderlich, so willigt der Hundehalter mit Abgabe des Tieres ein, dass der Betreuer den Hund in eine ihm sinngemäß erscheinende tierärztliche Behandlung verbringen kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. Der Betreuer wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren, bzw. wenn das nicht möglich ist dann in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln!

9)       Vergütung/ Reservierung

a-        Ein Pensionsplatz kostet 25 € pro Tag. Eine Reservierung kann nur gegen eine 50%ige Anzahlung der eigentlichen Pensionsgebühr und der vorherigen Abgabe der Checkliste und meiner Zustimmung erfolgen. Die restliche Summe begleichen Sie bei Abgabe des Hundes in Bar oder haben diese schon vor Pensionsantritt überwiesen. Sollte der Hund die Pension nicht antreten, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Sollte der Hund schon mehrfach bei uns gewesen sein, so reicht auch eine mündliche Reservierung ohne die Checkliste aus wenn die Betreuung nicht weiter als vier Wochen in der Zukunft liegt.
b-       Wenn eine Pension vier Wochen vor Pensionsantritt abgesagt wird, so wird die komplette Pensionsgebühr im vollem Umfang fällig.

10)    Beginn und Vertragsende

Der Vertrag beginnt mit der Abgabe des Hundes in der Tierpension und endet mit der Abgabe des Hundes beim Halter.

11)    Bei nicht abholen des Hundes seitens der Besitzer

a-        Sollte der Besitzer sein Tier nicht wieder abholen und sich nicht innerhalb einer Woche bei der Tierpension Huta&KaNaPe  über den weiteren Verlauf äußern, so geht der Hund in das Eigentum der Tierpension  Huta&KaNaPe über  welche dazu berechtigt ist nach 14 Tagen einen neuen Besitzer für das Tier zu suchen. Sollte dies vorsätzlich geschehen, so wird eine Gebühr von 800€ fällig! Zudem werden dem Halter bis zur Vermittlung die anfallenden Pensions,-Futter und Tierarztkosten in Rechnung gestellt!
b-        Ist der Besitzer wegen Krankheit oder anderen dringlichen Sachen verhindert sein Hund nach der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen, so wird die Pensionsgebühr von 25 € am Tag fällig.
c-        Alle bis zur Vermittlung entstehenden Kosten (Pensionsgebühr, Tierarztkosten) gehen zu Lasten der Besitzer

12)    Abbruch der Betreuung

a-        Sollte der abgeschlossene Pensionsvertrag seitens der Besitzer abgebrochen werden, so besteht kein Anspruch über die Rückerstattung der Finanziellen Vergütung.

13)     Futter

a-        Futter muss vom Besitzer immer mitgebracht werden! Sollte dies nicht möglich sein, so wird eine Futterpauschale bei kleinen Hunden (bis 40cm) von 2,50€, bei mittleren Hunden (bis 55cm) von 5€, bei großen Hunden (bis 65cm) 7,50€ und bei sehr großen Hunden (ab 65cm) 10€ pro Tag je Gabe mit berechnet. Leckerli und Kauartikel sind im Pensionspreis inbegriffen.
b-       Grundsätzlich füttert die Tierpension einmal abends. Es besteht aber auch die Möglichkeit früh und abends zu füttern. Sollte zwei Mal am Tag gefüttert werden sollen, so greifen die im Punkt 13/a angegebenen Preise in doppelter Form.

14)    Ausschlusskriterien

a-        Die Tierpension entscheidet anhand der Checkliste ob ein Hund aufgenommen werden kann. Die Checkliste muss vor der Zusage abgegeben werden. Sollte dies nicht geschehen, wird generell keine Zusage erteilt.
b-       Sollte sich ein Hund hier völlig daneben benehmen oder mit der Situation nicht zurechtkommen, so muss dieser wieder abgeholt werden. Einen Anspruch auf Auszahlung der Pensionsgebühr besteht nicht.

E-Mail
Anruf
Karte